BAMF: Teilnehmendenzahl hat sich 2022 mehr als verdoppelt
Mehr als 500.000 Zugewanderte haben 2022 einen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderten Sprachförderangebot begonnen. Dies ist der höchste je gemessene Jahreswert und eine Verdoppelung im Vergleich zu 2021. Mit rund 200.000 Teilnehmenden stellten die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine im vergangenen Jahr die größte Gruppe der Sprachlernenden dar.
Allein in Integrationskursen wurden 2022 nach vorläufigen Auswertungen knapp 340.000 neue Teilnehmende gezählt. Das ist eine Verdreifachung gegenüber dem Vorjahr (106.000). Bei den Berufssprachkursen stieg die Zahl den Angaben zufolge ebenfalls, wenn auch nicht so stark, auf rund 110.000 (2021: 104.000). Außerdem nahmen gut 58.500 Menschen an Erstorientierungskursen teil, zweieinhalbmal so viele wie im Vorjahr (21.300). Darüber hinaus haben rund 1.900 Kurse des Programms „Migrantinnen einfach stark im Alltag“ (so genannte MiA-Kurse) stattgefunden; dabei handelt es sich um ein niederschwelliges Einstiegsangebot für Migrantinnen mit speziellen Unterstützungsbedarfen.
Insgesamt nehme eine bunte Mischung von Menschen aus beinahe allen Ländern der Erde an den Kursen teil, darunter nicht nur Geflüchtete, sondern beispielsweise auch viele EU-Bürger, so das BAMF. Die Kurse seien bewusst nicht nach Herkunftsland oder Zielgruppe, sondern nach Sprachniveau und individuellen Lernvoraussetzungen zusammengestellt.
Zum Jahresbeginn 2023 wurden die Kurse vom Gesetzgeber für weitere Gruppen geöffnet, die bisher keinen Zugang hatten: Nun haben insbesondere Asylsuchende, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, aus allen Herkunftsländern unabhängig von einer „Bleibeperspektive“ sowie Personen mit dem neu eingeführten „Chancenaufenthaltsrecht“ direkten Zugang zu den Angeboten. Kursbeginne und freie Plätze können unter www.bamf.de/bamf-navi einfach und ortsspezifisch tagesaktuell abgerufen werden.
Weitere Informationen unter: www.bamf.de/integrationskurse
Quelle:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Pressemitteilung vom 15.02.2023