IAB: Aufenthaltserlaubnis und Sprachkenntnisse wichtig
Bisher haben knapp zwei Prozent aller Betriebe ukrainische Geflüchtete als Beschäftigte, Auszubildende oder im Rahmen von Praktika eingestellt. Vor allem Betriebe im Gastgewerbe und im Verarbeitenden Gewerbe gaben an, dass die Geflüchteten bei ihnen arbeiten könnten. Das zeigt eine im Mai 2022 durchgeführte repräsentative Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Der Umfrage zufolge geht eine Mehrheit von fast 60 Prozent der befragten Betriebe davon aus, dass die ukrainischen Geflüchteten über die notwendigen Voraussetzungen für eine Beschäftigung in ihrem Betrieb verfügen. Etwa ein Drittel sah die Voraussetzungen dagegen als nicht oder eher nicht erfüllt an. „Diese Unterschiede dürften unter anderem mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen und Qualifikationsvoraussetzungen in den jeweiligen Wirtschaftszweigen zusammenhängen. So ist in manchen Berufen ein anerkannter Berufsabschluss Voraussetzung, in anderen nicht“, so IAB-Forscher Jens Stegmaier.
Bislang beschäftigen insbesondere der Groß- und Einzelhandel, das Baugewerbe und die Gastronomie ukrainische Geflüchtete. Für 70 Prozent aller Betriebe stellt eine mindestens einjährige Aufenthaltserlaubnis eine Voraussetzung für eine Einstellung dar. Fortgeschrittene Sprachkenntnisse waren für 59 Prozent der Betriebe wichtig, während ein Drittel der Betriebe einen anerkannten Berufsabschluss voraussetzte.
Gastgewerbe, Verkehr, Lagerei
In Kontakt mit ukrainischen Geflüchteten standen bislang knapp neun Prozent aller Betriebe in Deutschland, etwa weil sie ihnen einen Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikumsplatz angeboten oder die Geflüchteten sich eigeninitiativ beworben haben. Betriebe im Gastgewerbe hatten mit 16 Prozent am häufigsten Kontakt zu ukrainischen Geflüchteten, gefolgt vom Bereich Verkehr und Lagerei mit elf Prozent. Insgesamt stellten 22 Prozent der Betriebe, die mit Geflüchteten aus der Ukraine in Deutschland in Kontakt standen, mindestens eine Person aus der Ukraine im Rahmen einer regulären Beschäftigung, einer Ausbildung oder eines Praktikums ein.
In der repräsentativen Betriebsbefragung „Betriebe in der Covid-19-Krise“ werden monatlich etwa 2.000 Betriebe zum Umgang mit der Corona-Krise befragt. Im Zuge der russischen Invasion der Ukraine wurden Fragen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges und zur Beschäftigung Geflüchteter ergänzt.
Die IAB-Studie zur Beschäftigung der ukrainischen Geflüchteten finden Sie hier: https://www.iab-forum.de/knapp-zwei-prozent-der-deutschen-betriebe-haben-bislang-gefluechtete-aus-der-ukraine-eingestellt