Zehntausende Geduldete haben bereits „Aufenthalt auf Probe“ beantragt
Seit Jahresbeginn haben in Deutschland mindestens 49.000 Menschen das neue „Chancenaufenthaltsrecht“ beantragt. Laut einer Umfrage des Mediendienst Integration wurden bundesweit bisher rund 17.000 Anträge bewilligt und rund 2.100 Anträge abgelehnt. Das Chancenaufenthaltsgesetz ist seit dem 31. Dezember 2022 in Kraft. Es soll gut integrierten Ausländern eine Perspektive bieten, in Deutschland zu bleiben.
Den Recherchen des Mediendienstes zufolge haben in mehreren Bundesländern bereits mehr als die Hälfte der potenziell Berechtigten (Geduldete mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als fünf Jahren) einen Antrag gestellt: In Berlin sind es 59 Prozent, in Bayern 58 Prozent, in Sachsen 55 Prozent und in Sachsen-Anhalt 51 Prozent. Die hohe Zahl an Anträgen in Berlin führt Engelhard Mazanke, der Leiter des Berliner Landesamts für Einwanderung, unter anderem auf das niedrigschwellige Online-Angebot des Berliner Landesamts zurück: Geduldete können das Chancenaufenthaltsrecht über ein einfaches Online-Formular beantragen.
Etwa 2.100 Anträge auf das Chancenaufenthaltsrecht wurden den Angaben zufolge bisher abgelehnt – in Nordrhein-Westfalen waren es knapp vier Prozent der Anträge, in Niedersachsen rund sechs Prozent und in Bayern sieben Prozent. Als häufige Gründe für die Ablehnung nannten die Länder, dass die Antragsteller:innen keine durchgehende fünfjährige Voraufenthaltszeit vorweisen konnten. Weitere Gründe waren, dass sie wegen Straftaten verurteilt worden waren oder falsche Angaben über ihre Identität gemacht hatten.
Um das Chancenaufenthaltsrecht, also den „Aufenthalt auf Probe“ zu bekommen, sind drei Voraussetzungen nötig: Die Person muss mindestens fünf Jahre in Deutschland geduldet sein, darf keine Straftaten begangen und nicht absichtlich über ihre Identität getäuscht haben (§ 104c Aufenthaltsgesetz). Insgesamt gibt es laut Ausländerzentralregister rund 137.000 Geduldete, die zum Stichtag länger als fünf Jahre in Deutschland lebten (siehe auch Beitrag „Neue Chancen auf Bleiberecht“).
Quelle:
Mediendienst Integration