Statistisches Bundesamt legt aktuelle Zahlen vor
Die Zahl der Schutzsuchenden ist im vergangenen Jahr leicht gestiegen. Zum Jahresende 2023 waren in Deutschland rund 3,17 Millionen Menschen als Schutzsuchende im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Damit stieg die Zahl der registrierten Schutzsuchenden gegenüber dem Vorjahr um etwa 95.000 oder 3 Prozent.
Als Schutzsuchende werden dem AZR zufolge Ausländer:innen bezeichnet, die sich unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten. Neben Ukrainerinnen und Ukrainern (977.000 Personen) waren die meisten Schutzsuchenden syrische (712.000), afghanische (323.000), irakische (200.000) oder türkische (152.000) Staatsangehörige.
Zusammen stellten diese fünf Staatsangehörigkeiten fast drei Viertel aller Schutzsuchenden. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes liegt das Durchschnittsalter der Geflüchteten bei 32,2 Jahren – deutlich unter dem der Gesamtbevölkerung.
2,53 Millionen Schutzsuchende verfügten Ende 2023 über einen humanitären Aufenthaltstitel und damit über einen anerkannten Schutzstatus, das waren 275.000 mehr als im Vorjahr (+12 %). Dieser Anstieg ist vor allem auf die Anerkennung von ukrainischen Schutzsuchenden (+188 000) zurückzuführen. Für die große Mehrheit (87 %) war dieser Schutzstatus zeitlich befristetet (2,2 Millionen Personen), lediglich 13 Prozent (340.000) besaßen einen unbefristet anerkannten Schutzstatus.
Mehr als 900.000 Ukrainer:innen mit efristetem Schutzstatus
Etwa die Hälfte der befristet anerkannten Schutzsuchenden (1,1 Millionen Personen) erhielt ihren Schutzstatus im Rahmen eines Asylverfahrens. Die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention war dabei mit einem Anteil von 52 Prozent (562.000) der häufigste Schutztitel. Der Anteil subsidiär Schutzberechtigter lag bei 30 Prozent (326.000) der befristet anerkannten Schutzsuchenden, die Ihren Schutzstatus in einem Asylverfahren erhielten. Der subsidiäre Schutz greift ein, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können aber im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.
Daneben gibt es auch die Möglichkeit, ohne Asylverfahren einen befristeten Schutzstatus zu erlangen. Hier ist der vorübergehende Schutz (§ 24 AufenthG), der im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine gewährt wird, mit 919.000 Personen der häufigste Anwendungsfall.
Zu den Schutzsuchenden zählten zum Stichtag am 31. Dezember 2023 rund 455.000 Personen mit offenem Schutzstatus, über deren Asylantrag oder Antrag auf vorübergehenden Schutz noch nicht rechtskräftig entschieden worden war. Das waren 115.000 Personen weniger als im Vorjahr (-20 %). Gemessen am Bevölkerungsanteil lebten Ende 2023 die meisten anerkannten Schutzsuchenden in den Stadtstaaten Bremen (5,5 %), Hamburg (4,1 %) und Berlin (4,0 %) sowie im Saarland (4,6 %). Am niedrigsten waren die Anteile in Brandenburg (2,1 %), Bayern (2,2 %) und Mecklenburg-Vorpommern (2,3 %).
Quelle: Statistisches Bundesamt, Mitteilung vom 23.05.2024
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/05/PD24_202_125.html